Dokument: Auszug Deutsches Einheits-Familienstammbuch, 1938

Inhaltsübersicht und Geleit

Am 3. November 1937 wurde ein neues Personenstandgesetz beschlossen. Die ersten Familien-Stammbücher wurde ab Mitte 1938 ausgehändigt.

In einem Geleitwort schreibt Oberlandesgerichtsrat Maßfeller, dass das Stammbuch ein Mahner sein soll: „Du sollst Dir möglichst viele Kinder wünschen. Erst bei drei bis vier Kindern bleibt der Bestand des Volkes sichergestellt.“ Als Amtsgerichtsrat im Reichsjustizministerium hatte Franz Massfeller 1936 einen Kommentar zum Blutschutz- und Ehegesundheitsgesetz mitverfasst.
(WP)

Urheber:
Sammlung: Materialien ohne Sammlung
Zeitliche Einordnung: 1938
Personen: Massfeller, Franz