Verfügung: Abmahnung HJ-Fliegergefolgschaft, 28.6.1938
aus der Fortunastraße
Diesem hektographierten Vordruck ist zu entnehmen, dass die Postadresse der NSDAP Hitlerjugend Fliegergefolgschaft 4/74 in der Fortunastraße 29 war. Die Fliegergefolgschaft gehörte zu den Sondereinheiten der HJ (wie Motor-, Reiter-, Nachrichten, Marine-HJ), die spezielle, über den gewöhnlichen Dienst hinausgehende Aufgaben zu erfüllen hatten. Datiert ist das Schreiben vom 28.6.1938, die Jugenddienstpflicht wurde im März 1939 eingeführt.
Mit diesem Vordruck wurden Hitlerjungen abgemahnt, die beim Dienst gefehlt hatten. Das als „Verfügung !“ eingestufte Schreiben wurde gegen Empfangsbestätigung zugestellt, also eine hoch offizielle Angelegenheit, um Jugendlichen die nötige Disziplin (Gefolgschaft) zu lehren. Der Unterzeichner hat den in der HJ-Hierarchie relativ niedrigen Dienstgrad eines Scharführers.
Ort: Fortunastraße 29