Arbeitsordnung: Firma Werner & Ehlers, Hannover-Linden, 15.3.1921
Die 16 Seiten umfassende Arbeitsordnung enthält 26 Paragraphen, in denen u.a. folgende Punkte für die Bettfedern- und Daunenfabrik Werner & Ehlers geregelt werden:
- Beginn des Arbeitsverhältnisses,
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
- Arbeitszeit (48 Stunden-Woche) und Pausen,
- Lohnberechnung (Stunden- oder Akkordlohn / Zeitlohn),
- Lohnzahlung,
- Verhalten bei der Arbeit (Weisungen / Verbote),
- Versäumnis der Arbeit (Krankheit / Urlaub),
- Unfälle (Unfallverhütungsvorschriften),
- Kontrolleinrichtungen,
- Bekanntmachungen,
- Beschwerden,
- Strafen (Verwarnung / Entlassung).
Die Vereinbarung ist unterzeichnet von Ignaz Böseke, dem Vorsitzenden des Arbeiterrats, sowie von Werner & Ehlers. Am 10. März 1921 wurde die Vereinbarung durch den Gewerberat Dr. Langsdorff geprüft.
(JD)
Ort: Gummistraße Personen: Böseke, Ignaz