Vertrag: Lehrvertrag zum Glasschleifer, 1946

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Der Lehrherr gewährt dem Lehrling Kost und Wohnung und 20.- RM Taschengeld netto im 1. und im 2. Lehrjahr. So steht es im Lehrvertrag zwischen dem Glasschleifer Hermann Rosenthal als Lehrherrn und dem Lehrling Ernst Berlin

Dieser Vertrag ist ein frühes Beispiel für einen von der Handwerkskammer Hannover herausgegebenen Lehrvertrag kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Abgeschlossen und unterschrieben wurde der Vertrag am 18.2.1946. Der Beginn der Lehrzeit ist in dem Vertrag auf den 1.8.1945 datiert, also mehr als ein halbes Jahr vor Vertragsabschluss.

Als er die Lehre angefangen hat, war Ernst Berlin bereits 25 Jahre alt.

 

 

 

Urheber: Handwerkskammer Hannover
Lizenz: CC0
Sammlung: Materialien ohne Sammlung
Zeitliche Einordnung: 28.03.1946
Ort: Dieckbornstraße 11
Personen: Berlin, Ernst; Rosenthal, Hermann