Dokument: Pachtvertrag Kleingärten Lindener Berg, 1910 -1920
Pachtbedingungen und Quittungsbuch
Bei dem Landpachtvertrag von 1910 -1920 über die am Lindener Berge in der Lindener Feldmark gelegenen Ländereien handelt es sich um kein Originaldokument, sondern um eine Kopie, die in der von Gerhard Lünser herausgebrachten Chronik 1974 abgedruckt ist (s. S. 11 ff.).
Der Pachtvertrag war gleichzeitig Quittungsbuch für die entrichtete Pacht, für das der Pächter 60 Pfennig zu bezahlen hatte. Der Verpächter, der Ökonom Frd. Kokemüller, hatte den Kreisboten Fr. Keese aus der Falkenstraße 28 mit der Abwicklung des Vertrages und dem Eintreiben der Pacht beauftragt.
„Die Pächter bekamen vom Ökonomen Kokemüller einen Landpachtvertrag, der die Überschrift Bedingungen trug, in dem also nur Auflagen und Verhaltensmaßregeln standen; Rechte waren darin nicht verzeichnet.“ (Chronik 1994, S. 10)
Unter Ziffer 3. ist z.B. geregelt:
„Bei gleicher Strafe verpflichtet sich der Pächter, die Pachtparzelle gehörig von Unkraut zu reinigen und dasselbe, sowie ferner Steine oder Dünger nicht in den Furchen zu lagern, sondern gehörig zu beseitigen. (…) Pächter verpflichtet sich, das erpachtete Grundstück stets rein von Franzosenkraut zu halten und haftet für die Strafen, welche etwa den Verpächter treffen, wenn Franzosenkraut auf dem Grundstück gefunden werden sollte.“
Die ersten Pachtverträge am Lindener Berge wurden 1909 abgeschlossen, der Verein der Kleingärtner wurde erst 10 Jahre später gegründet.
(SL)
Ort: Lindener Berg ; Falkenstraße 28 Personen: Keese, Friedrich; Kokemüller, Friedrich