Text: Erläuterungen zu Ehestandsdarlehen, 21.2.1935
zum Gesetz vom 5.7.1933 über Förderung von Eheschließungen
Nach der Machtübernahme brachten die Nationalsozialisten im Juli 1933 ein Gesetz über die Förderung der Eheschließungen heraus. Die hier vorliegenden Erläuterungen des Reichsministers der Finanzen zu den Ehestandsdarlehen beziehen sich auf die Fassung v. 21.2.1935. Die Ehestandsdarlehen waren ein wichtiges Mittel zur Durchsetzung nationalsozialistischer Familienpolitik, in deren Mittelpunkt die Reinheit deutschen Blutes und der arischen Rasse standen.
Was zur Beantragung eines Ehestandsdarlehens alles einzureichen war, ist auf einem vom Wohlfahrtsamts der Hauptstadt Hannover herausgegebenen Merkzettel aufgeführt.
(DS/ Red.)
Zeitliche Einordnung: 21.02.1935
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