Vertrag: Lehrvertrag zum Glasschleifer, 1946
Dieser Vertrag ist ein Beispiel für die von der Handwerkskammer Hannover kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs herausgegebenen Lehrverträge.
Der Lehrherr gewährt dem Lehrling Kost und Wohnung und 20.- RM Taschengeld netto im 1. und im 2. Lehrjahr. So steht es im Lehrvertrag zum Erlernen des Glasschleifer-Handwerks zwischen dem Glasschleifer Hermann Rosenthal als Lehrherrn und dem Lehrling Ernst Berlin.
Unterzeichnet wurde der Vertrag am 18.2.1946. Das Lehrverhältnis hatte schon am 1.8.1945 begonnen. Zu diesem Zeitpunkt war der Lehrling bereits 25 Jahre alt. Lehrherr und Lehrling hatten die gleiche Adresse: Dieckbornstraße 11. Aus dem Vertrag ist nicht zu ersehen, dass der Lehrling der Schwiegersohn des Lehrherrn war. Ernst Berlins Ehefrau, Hildegard, war die Tochter des Meisters.
(JV)
Ort: Dieckbornstraße 11 Personen: Berlin, Ernst; Rosenthal, Hermann





